Warnwestenpflicht ab 01. Juli 2014


Deutschland folgt dem Vorbild vieler seiner Nachbarstaaten und führt zum 01.Juli 2014 die Mitführpflicht von Warnwesten ein. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Ziel ist es, dass im Falle einer Panne alle Insassen eines Fahrzeugs besser gesehen werden. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassene PKW, LKW und Busse. Es sollten also so viele Warnwesten mitgeführt werden, wie zugelassene Sitzplätze vorhanden sind. Die Warnwesten müssen der europäischen Sicherheitsnorm EN 471 entsprechen.

 

Motorräder sind von der Warnwestenpflicht allerdings befreit. Wobei gerade hier das Tragen einer Signalweste auch während der Fahrt eine bessere Sichtbarkeit garantiert.


 

Warnweste bereits in vielen Ländern Pflicht

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen bzw. diese Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro.


 

Unsere Warnwesten erfüllen die Norm EN 471 selbstverständlich.

 

 

 

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